Verweigerung eines Antikörper-Zertifikats nach Covid-Genesung

Patienten nach einer überstandenen Corona-Infektion sollten darauf beharren, dass Ihnen ein auf natürliche Weise erworbener Anti-Corona-Antikörper anerkannt wird. Was das Gesundheitsministerium dazu schreibt, spottet jeder Beschreibung – dass man beweisen muss, der Antikörper stamme von einer amtlich zugelassenen Impfung oder von einer labortechnisch durch PCR bewiesenen Infektion.

Viele Menschen machen eine Corona-Infektion durch, ohne die Krankheit zu bemerken oder zu erkennen, wie sollen sie nach Monaten an einen positiven PCR-Test kommen! Sich jetzt nachträglich zu einer überflüssigen, aber gefährlichen Impfung zwingen zu lassen, sollten die Betroffenen verweigern, das muss man als Nötigung auffassen, eine vorsätzliche Körperverletzung. Wenn viele Betroffene protestieren, muss diese haarsträubende Anordnung zurückgenommen werden.

Winfried Stöcker

 

Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin

Berlin, 17. Mai 2021

Schriftliche Anfrage einer Bundestagsabgeordneten, Mai 2021, Arbeitsnummer 5/098 (Auszug)

warum hat die Bundesregierung in ihrer Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-1 9 (BT-Drs. 19/29257) keine vergleichbare Zulässigkeit von serologischen Tests auf Antikörper vorgeschlagen, sondern beschränkt die Rücknahme von Freiheitseinschränkungen auf solche Genesene, die eine Infektion durch PCR-Test verweisen können (§ 2 Nr. 5 der VO)?

 

Sehr geehrte Frau Kollegin, Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Die Bundesregierung hat sich im Kontext der europäischen Verhandlungen gegen den Nachweis einer Genesung auf der Basis eines positiven Antikörper-Tests ausgesprochen. Hierfür sind zwei wissenschaftlich noch nicht ausreichend geklärte Sachverhalte ausschlaggebend:

 

  1. Die Titer-Höhe von serologisch nachgewiesenen SARS-CoV-Antikörpern lässt sich nicht mit der Stärke bzw. der Funktionsfähigkeit einer Immunantwort korrelieren. Dies gilt in gleichem Maße auch für die Nicht-bzw. signifikant reduzierte Infektiösität einer Person mit positivem Antikörper-Nachweis.
  2. Derzeit vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass bei Genesenen eine funktionale Immunantwort einschließlich einer signifikant reduzierten Infektiösität lediglich in einem Zeitraum von 28 bis zu 180 Tagen nach dem ersten positiven PCR-Test vorliegt. Antikörper können serologisch jedoch auch nach diesem Intervall in Genesenen nachgewiesen werden. Insofern ermöglicht der serologische Antikörpernachweis allein keine Aussage hinsichtlich des Vorliegens einer funktionalen Immunantwort bzw. einer signifikant reduzierten Infektiösität.

Die Bundesregierung strebt im Rahmen der europäischen Regelungen ein Genesenenzertifikat über einen zeitlich begrenzten Schutz nach einer durch PCR-Testung belegten Infektion an.

Der aktuelle Verhandlungsstand zum EU-Verordnungsentwurf für ein digitales grünes Zertifikat sieht vor, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Antikörpertests über nachgelagerte Rechtsakte in den Regelungsrahmen integriert werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Gebhart Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin +49 (0)30 18441-1020 +49 (0)30 18441-1750 Thomas.Gebhart@bmg.bund.de

 

 

 

 

Der Hausarzt impft legal gegen Corona: Bestell-Adressen

Wir gehen davon aus, dass man einer Corona-Infektion durch eine Schutzimpfung wirksam vorbeugen kann. Am besten mit einem Antigen, das schon fertig hergestellt ist, und das der Körper nicht erst selbst synthetisieren muss, wie bei den RNS- oder Vektor-basierten Verfahren. Von denen berichtet das Paul-Ehrlich-Institut, dass sie viele der Impflinge erst einmal krank machen und hunderte bereits daran gestorben sind.

Die Lübecker Impfung setzt ein kleines Bagatell-Antigen ein, das erwartungsgemäß keinen Schaden anrichtet, es induziert bei den Impflingen Antikörper gegen genau diejenigen Strukturen des Virus innerhalb der Rezeptor-bindenden Domäne, mit denen er sich bei Ungeimpften an die Angiotensin-Rezeptoren der Endothelzellen bindet. Die Antikörper verhindern durch diese Blockade eine Infektion der Zellen, der Virus kann sich nicht vermehren.

Es scheint einigen Behörden nicht zu gefallen, dass in Deutschland jeder Arzt einen Impfstoff selbst legal herstellen und ihn seinen Patienten verabreichen darf, indem er in seiner Praxis ein Antigen mit einem Adiuvans versetzt. Die Behörden versuchen, eine Drohkulisse aufzubauen, wobei ihnen auch eine schlecht informierte Sensationspresse behilflich ist. Aber sogar der Staat muss sich an die geltenden Gesetze halten, in diesem Fall zum Wohle der impfwilligen Bevölkerung. Der Arzt darf den Impfstoff allerdings nicht an Dritte verkaufen.

In Deutschland und Österreich haben mehrere Ärzte das Lübecker Verfahren bereits ein paar tausend Mal legal angewendet. In 900 Fällen, die wir selbst überblicken, ist in keinem einzigen Fall jemand krank davon geworden, aber es haben sich bei über 95% der Impflinge schützende Antikörper in hoher Konzentration gebildet und bei der Mehrheit eine zelluläre Immunität etabliert.

Hier können die Ärzte Antigen und Adiuvans bestellen:

info@medidoc.uk

info@medidoc.us

Geimpft wird nach dem Lübecker Konzept in der Regel dreimal: Am Tage Null, dann nach 14 Tagen und noch einmal nach vier Wochen, es kommt nicht so genau darauf an. Die Antikörper-Konzentration wird dann nach weiteren 14 Tagen gemessen, denn blind darauf zu vertrauen, dass sich wohl ein Immunschutz aufgebaut habe, wäre ein Zeichen mangelnder Sorgfalt. Über 95% der Patienten sind jetzt immun gegen Corona. Immunschwächlinge werden ein oder zweimal nachgeimpft.

Die Impfung erfolgt intramuskulär, am besten in den M. deltoideus. Und nicht subcutan, sonst schwillt gelegentlich der Arm nach der dritten Impfung etwas stärker an. Nicht vergessen, nach dem Einstich den Kolben ein Stückchen zurück zu ziehen, dass die Suspension nicht in ein Blutgefäß gelangt – das kommt zwar nur alle tausend Mal vor, aber das Antigen würde unter anderem durch das Blut soweit verdünnt, dass das Immunsystem nichts von der Impfung mitbekommt.

 

Unser Bild von Jean-Etienne Liotard: Antigen und Adiuvans – erst dann ein Impfstoff, wenn beides vermischt wurde.