Patienten nach einer überstandenen Corona-Infektion sollten darauf beharren, dass Ihnen ein auf natürliche Weise erworbener Anti-Corona-Antikörper anerkannt wird. Was das Gesundheitsministerium dazu schreibt, spottet jeder Beschreibung – dass man beweisen muss, der Antikörper stamme von einer amtlich zugelassenen Impfung oder von einer labortechnisch durch PCR bewiesenen Infektion.
Viele Menschen machen eine Corona-Infektion durch, ohne die Krankheit zu bemerken oder zu erkennen, wie sollen sie nach Monaten an einen positiven PCR-Test kommen! Sich jetzt nachträglich zu einer überflüssigen, aber gefährlichen Impfung zwingen zu lassen, sollten die Betroffenen verweigern, das muss man als Nötigung auffassen, eine vorsätzliche Körperverletzung. Wenn viele Betroffene protestieren, muss diese haarsträubende Anordnung zurückgenommen werden.
Winfried Stöcker
Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin
Berlin, 17. Mai 2021
Schriftliche Anfrage einer Bundestagsabgeordneten, Mai 2021, Arbeitsnummer 5/098 (Auszug)
warum hat die Bundesregierung in ihrer Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-1 9 (BT-Drs. 19/29257) keine vergleichbare Zulässigkeit von serologischen Tests auf Antikörper vorgeschlagen, sondern beschränkt die Rücknahme von Freiheitseinschränkungen auf solche Genesene, die eine Infektion durch PCR-Test verweisen können (§ 2 Nr. 5 der VO)?
Sehr geehrte Frau Kollegin, Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Die Bundesregierung hat sich im Kontext der europäischen Verhandlungen gegen den Nachweis einer Genesung auf der Basis eines positiven Antikörper-Tests ausgesprochen. Hierfür sind zwei wissenschaftlich noch nicht ausreichend geklärte Sachverhalte ausschlaggebend:
- Die Titer-Höhe von serologisch nachgewiesenen SARS-CoV-Antikörpern lässt sich nicht mit der Stärke bzw. der Funktionsfähigkeit einer Immunantwort korrelieren. Dies gilt in gleichem Maße auch für die Nicht-bzw. signifikant reduzierte Infektiösität einer Person mit positivem Antikörper-Nachweis.
- Derzeit vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass bei Genesenen eine funktionale Immunantwort einschließlich einer signifikant reduzierten Infektiösität lediglich in einem Zeitraum von 28 bis zu 180 Tagen nach dem ersten positiven PCR-Test vorliegt. Antikörper können serologisch jedoch auch nach diesem Intervall in Genesenen nachgewiesen werden. Insofern ermöglicht der serologische Antikörpernachweis allein keine Aussage hinsichtlich des Vorliegens einer funktionalen Immunantwort bzw. einer signifikant reduzierten Infektiösität.
Die Bundesregierung strebt im Rahmen der europäischen Regelungen ein Genesenenzertifikat über einen zeitlich begrenzten Schutz nach einer durch PCR-Testung belegten Infektion an.
Der aktuelle Verhandlungsstand zum EU-Verordnungsentwurf für ein digitales grünes Zertifikat sieht vor, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Antikörpertests über nachgelagerte Rechtsakte in den Regelungsrahmen integriert werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Gebhart Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin +49 (0)30 18441-1020 +49 (0)30 18441-1750 Thomas.Gebhart@bmg.bund.de