Unbedenklichkeit des Antigens der Lübecker Anti-Corona-Impfung

Das Lübecker Corona-Antigen ist eine gentechnisch in Kultur hergestellte Kopie der Rezeptor-bindenden Domäne des Corona-Virus (Abb. 1). Es wurde bereits im März 2020 in Lübeck zur Impfung gegen Covid-19 erfolgreich eingesetzt. Von manchen Behörden wird bemängelt, dass für das in der Lübecker Impfung eingesetzte Corona-Protein keine GMP-gerechte Produktion vorgewiesen werden kann. In Ansetzung der Dringlichkeit ist das die falsche Vorgabe, da man für die Etablierung einer GMP-gerechten Produktion mindestens zwei Jahre braucht. Die Welt benötigt aber wirksame Impfungen heute, nicht erst in zwei Jahren, und zwar mit einem ungefährlichen Wirkstoff. Es ist nicht die Zeit für ein weltumspannendes Großexperiment mit einem neuen Impfprinzip, das noch nicht ausreichend erprobt ist, sondern man muss auf Verfahren zurückgreifen, die sich hundert Millionen mal bewährt haben: Ein Antigen wird appliziert, das bereits fertig synthetisiert ist, und das der Körper nicht erst selbst herstellen muss, wobei er selbst zum Ziel der sich herausbildenden Immunität würde.

Unter meiner Leitung wird die Qualität des Lübecker Wirkstoffes genau kontrolliert, er besitzt die erforderliche Qualität, aber aus formalen Gründen noch kein entsprechendes amtliches Zertifikat. Auch ohne ein solches wurde die Unbedenklichkeit des Lübecker Impfstoffes bei 50.000 Impfungen längst unter Beweis gestellt, sie ist wirksam und macht niemanden krank, und laut Grundgesetz dürfte so ein Nachweis entbehrlich sein, solange der Impfstoff von den Ärzten selbst hergestellt und nach entsprechender Aufklärung auf Wunsch eines jeden Patienten individuell verabreicht wird. Er darf nur nicht in Verkehr gebracht werden, also an Ärzte verkauft, die ihn nicht selbst herstellen. In Deutschland würden sich laut Umfragen sofort 10 Millionen Menschen freiwillig mit dem Lübecker Verfahren impfen lassen, es wären keine Zwangsmaßnahmen erforderlich, um eine vollständige Herdenimmunität gegen Corona zu erreichen.

Zur Herstellung des rekombinanten SARS-CoV2 Spike RBD2 Proteins (Abb. 1) wird das CHOEBNALT-85-Produktionssystem verwendet (Tabelle 1). Die Zellkultur dieser CHO-basierten Zell-Linie (chinese hamster ovary) erfolgt in serumfreiem Nährmedium. Die CHO-Zelllinie wurde vom Hersteller als frei von Retroviren angegeben. Das Protein wird mittels Metall-Affinitäts- und nachfolgender Größenausschluss-Chromatographie isoliert und durch einen 0,2-µm-Sterilfilter geleitet. Seine Identität wurde massenspektroskopisch bestätigt (Tabelle 2, Abbildung 2). Es weist eine hohe Reinheit auf (>95%, basierend auf SDS-PAGE, Abbildung 3), eine hohe Monodispersität (analytische Größenausschluss-Chromatographie, Abbildung 4 oben) und eine hohe Stabilität (analytische Größenausschluss-Chromatographie nach 3 Einfrier-Auftau-Zyklen,  Abbildung 4 unten). Die Funktionalität der SARS-CoV2 Spike RBD2 wurde durch die Bestimmung der Bindungsaffinität an den ACE2-Rezeptor mittels Octet-Messungen validiert (Abbildung 5).

Darüber hinaus wird auch die neutralisierende Wirkung des Antigens auf Anti-Covid-19-positive Patientenseren gemessen (Abbildung 6).

Aufgrund der verwendeten Darstellungsmethoden werden Partikel, die größer als das jeweilige RBD-Protein sind (hydrodynamische Durchmesser: ca. 2,5nm), abgetrennt. Somit ist eine mögliche Kontamination von Retroviren bzw. Parvoviren (hydrodynamischer Durchmesser: ca. 100nm bzw. 25nm) im finalen Produkt ausgeschlossen.

Der gemessene Endotoxingehalt gemäß Limulus-Amöbozyten-Lysat-Test (LAL-Test) der SARS-CoV2 Spike RBD2 liegt unter 0.1 EU/mg (siehe Abbildung 1, Herstellerangaben).

In der Sterilitätsprüfung (bakteriologisch) des dargestellten Proteins wurde kein mikrobiologisches Wachstum festgestellt (siehe Abbildung 7).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 1: Aufbau des rekombinanten SARS-CoV2 Spike RBD2 Proteins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 1: Herstellerangaben zu SARS-CoV-2 S1 RBD2.

 

 

 

 

 

 

Bei der Proteinanalyse wurde der Score von der Software Mascot berechnet mit -10*log(P), wobei P die Wahrscheinlichkeit ist, mit der der gefundene Treffer ein zufälliges Ereignis darstellt. Ein Score über dem Cut-Off gilt als signifikant (p<0,05). Wurde das Zielantigen bei der Auswertung gefunden, ist es in der Tabelle angegeben. Darüber hinaus sind alle nicht verwandten Proteine über dem Cut-Off unter Berücksichtigung von Herkunft (z.B. Organismus, Herstellung) und Größe angegeben. Lagen keine Treffer über dem Cut-Off, wurde die Bande als „nicht identifiziert“ bezeichnet. Datenbank: kombinierte Subdatenbank der NCBInr-Datenbank (Mammalia+Viruses kombiniert).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 2: Massenspektrometrische Proteinanalyse der SARS-CoV-2 S1 RBD2

 

 

 

 

 

 

Nach Reduktion und Alkylierung  wurde  SARS-CoV-2 S1 RBD2 mittels Lithium-Dodecylsulfat denaturiert und in Bis-Tris-Gel (MES-Puffersystem) elektrophoretisch getrennt. Die Anfärbung  erfolgte mittels Blue Silver. Die markierten Banden (41-44) wurden aus dem Gel ausgeschnitten und mittels Trypsin im Gel proteolysiert und über MALDI-TOF analysiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die massenspektrometrische Analyse der tryptischen Peptide fand im Positiv-Reflektor-Modus an einem Autoflex III (MALDI-TOF, Bruker Daltonik) statt. Von dem Peptidgemisch jeder Gel-Bande wurde ein Peptide Mass Fingerprint-Spektrum (PMF) akquiriert. Von maximal vier Peptiden jedes PMF-Spektrums wurden automatisiert MS/MS-Analysen durchgeführt. Die PMF- und MS/MS-Daten wurden mit der Software Mascot (Matrix Science) mit einer in house-erstellten Subdatenbank von NCBInr (Mammalia+Viruses kombiniert) abgeglichen.

Abbildung 2: Identitätsbestimmung der SARS-CoV2 Spike RBD.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 3: SDS-PAGE der SARS-CoV-2 S1 RBD2.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 4: Analytische Größenausschluss-Chromatographie der SARS-CoV-2 S1 RBD2. Oben Ausgangsprobe, unten nach drei Einfrier-Zyklen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 5: Bestimmung der Bindungsaffinität von SARS-CoV-2 S1 RBD2 an den ACE2 Rezeptor mittels Octet Messungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Zugabe des RBD – Delta-Antigens zu einem Antikörper-positiven Serum bewirkt die Neutralisation RBD-spezifischer Antikörper und führt damit zu einer Signalabnahme im Anti-SARS-CoV-2-QuantiVac-ELISA (IgG) (Euroimmun). Die Neutralisation mit Wildtyp-Antigen führt zu analogen Ergebnissen.

Abbildung 6: Neutralisation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 7: Sterilitätsprüfung der SARS-CoV-2 RBD2.

„LubecaVax“: Neues über die individuelle Anti-Corona-Impfung aus Lübeck

Primum nihil nocere!                                                              Version 2022-02-22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegen Covid-19 impft man am besten mit einem ungefährlichen kleinen Protein. Bereits im März 2020 wurde in Lübeck, erstmals in der Welt, die Rezeptor-bindende Domäne (RBD) des Corona-Virus gentechnisch in der Zellkultur gewonnen und als Antigen zur Immunisierung beim Menschen verwendet. Das Protein gleicht genau denjenigen Strukturen des Virus, mit denen er sich bei Ungeimpften an die Angiotensin-2-Rezeptoren des Kapillarendothels, des Alveolar-Epithels der Lunge und an viele andere Zellen bindet. Die induzierten Antikörper blockieren die Rezeptor-bindende Domäne des Virus, er findet keinen Halt an den Zellen und kann sie nicht infizieren. Das Antigen der Lübecker Impfung ist nicht vermehrungsfähig.

Mein Vorgehen wird in der Wissenschaft als Königsweg der Immunisierung gegen Corona-Viren angesehen, wie es zum Beispiel in Nature publiziert ist:
H. Kleanthous et al.: Scientific rationale for developing potent RBD-based vaccines targeting COVID-19. Nature, npj Vaccines 6, 128 (2021.10.28). Das Abstrakt findet sich im Anhang.

Meine Idee, mit der Rezeptor-bindenden Domäne zu immunisieren, wurde inzwischen bereits mehrfach aufgegriffen, gerade hat zum Beispiel Indien eine Notzulassung für eine Impfung mit Wildtyp-RBD erteilt, die in der Hefe Pichia Pastoris exprimiert wird, plus Alhydrogel als Adjuvans (wie in Lübeck). Der Impfstoff heißt Corbevax, produziert wird er bei Biological E Ltd. in Indien. Aktuell wird eine WHO-Zulassung beantragt. Der Impfstoff kann leicht hergestellt und bevorratet werden. Auch in Kuba wird mit rekombinanter RBD geimpft (Abdala). Der Impfstoff besteht aus der gereinigten, gentechnisch in der Hefe Pichia pastoris exprimierten RBD mit Aluminiumhydroxid als Adiuvans, wie in Lübeck. Im Juli 2021 wurde der Impfstoff erstmals eingesetzt, um einen Corona-Ausbruch in Havanna unter Kontrolle zu bringen. Der Impfstoff besitzt eine Notfallzulassung in Kuba, Vietnam und einigen weiteren Ländern.

Das Antigen der in Lübeck erfundenen Impfung ist bereits fertig synthetisiert, wenn es verabreicht wird, der Körper wird nicht dafür missbraucht, Antigene selbst herzustellen, wie bei den Genfähre-basierten Verfahren. Aufgrund des bewährten einfachen Wirkprinzips kann das Lübecker Antigen kaum Schaden im Organismus anrichten, und das Potential für unerwünschte Nebenwirkungen ist denkbar niedrig.

LubecaVax verwendet nur einen Teilabschnitt des Spike-Proteins. Impfungen gegen das gesamte Spike-Protein setzen ein Mehrfaches an unterschiedlichen Virus-Epitopen ein, entsprechend mehr (nicht unbedingt benötigte) Antikörper- und T-Lymphocyten-Spezifitäten werden induziert. Einen Extremfall stellen in dieser Hinsicht Vollextrakte aus abgetöteten Viren dar. Diese Multivalenz kann im Falle einer Ansteckung zu einer Verschärfung der klinischen Symptomatik führen (Antibody dependent enhancement), weil vom infizierten Gewebe Pluralitäten verschiedener Antikörper und cytotoxischer T-Zellen angezogen werden, die über die Bildung von Immunkomplexen und die Ausschüttung von Cytokinen das Entzündungsgeschehen anfachen. Außerdem erhöht sich mit der Zahl der Spezifitäten die Gefahr, dass sich bei nachlassender Anti-Corona-Immunität und Neuansteckung die Phagocyten infizieren, indem sie ihre Fc-Rezeptoren internalisieren, an die sich Antikörper und Viren gebunden haben.

Für die Grundimmunisierung wird LubecaVax in der Regel dreimal verabreicht: Am Tage Null, dann nach etwa zwei Wochen und noch einmal nach weiteren etwa vier Wochen. Die Antikör­per-Konzentration wird dann vierzehn Tage später gemessen, denn wir haben nicht das amtlich verordnete Ver­trauen, dass sich nach einem standardisierten Impfprogramm in jedem Einzelfall wohl ein Immunschutz aufgebaut habe. Dass für die Grundimmunisierung mindestens drei Injektionen benötigt werden, hat sich inzwischen, mit über einem Jahr Verzögerung, auch bei den in Deutschland für Impfungen zuständigen Behörden herumgesprochen. Nur eine vollständige Grundimmunisierung schützt signifikant vor einem schweren Verlauf einer Covid-Erkrankung.

LubecaVax kann kurzfristig den aktuell dominierenden Mutanten genau angepasst werden. So haben die impfenden Ärzte bereits seit August 2021 die Delta-Variante für die Immunisierung eingesetzt, zusammen mit dem Wildtyp. Omikron steht bereits seit Februar 2022 zur Verfügung.

Bei manchen Gen-Fähre-Vakzinen wird der Körper des Impflings benutzt, das Impfantigen selbst zu synthetisieren, zum Beispiel wird bei Biontech und Moderna verkapselte RNS in den Körper der Impflinge eingeschleust, die den genetischen Code bestimmter Abschnitte der Coronaviren enthält. Die entsprechenden Antigene bilden sich in den Zellen, erscheinen dann auf deren Oberfläche und in ihrer Nachbarschaft – und stimulieren das Immunsystem. Das Verfahren wurde zuvor in der Krebstherapie bei der Immunisierung gegen bestimmte Tumorantigene ausprobiert, aber bisher ohne großen Erfolg. Ein anderes Prinzip nutzt gentechnisch modifizierte Viren als Vektoren, in deren DNS die Erbinformation für das Spike-Protein von SARS-CoV-2 integriert wurde (AstraZeneca oder Johnson & Johnson). Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese SARS-CoV-2-Gene im Laufe der Zeit auch in das Ge­nom mancher Wirtszellen gelangen.

Beide Varianten -­ Impfung mit RNS und mit Vektor-Viren – verursa­chen bei manchen Empfängern gravierende Nebenwirkungen. Laut einer aktuellen Studie
M Ziemann, S Görg: Inability to work after corona vaccination in medical staff. Deutsches Ärzteblatt int. 2021; 118: 298-9
mussten von den Impflingen mit Biontech nach der ersten Impfung 5% arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, nach der zweiten Impfung 20%. Bei AstraZeneca war es nach der ersten Impfung sogar die Hälfte. Die zweite AstraZeneca-Impfung wurde hingegen besser vertragen als die erste, weil offenbar das Immunsystem die Vektor-Viren bereits erkannt und einen Teil von ihnen vorzeitig aus dem Verkehr gezogen hat. Bei einer russischen Impfung mit Vektor-Viren werden deshalb für die erste und zweite Injektion jeweils unterschiedliche Viren eingesetzt (Sputnik 1 und 2).

Impfungen mit Genfähren werden von vielen Wissenschaftlern für gefährlich gehalten. Sowohl die verkapselte RNS, als auch der Vektor-Virus werden in die Endothelzel­len und andere Zellen der Blutgefäße und verschiedener Organe eingeschleust, wo sie bestimmungsgemäß die Synthese und Expression Corona-spezifischer Antigene veranlassen. Da sich im Organismus innerhalb weniger Tage wie gewünscht Antikörper gegen diese Antigene bilden oder infolge vorausgehender Impfungen oder einer durchgemachten Covid-Infektion bereits vorliegen, kommt es zu einer Art Autoimmunreaktion mit Komplementaktivierung: An der Membran der Zellen oder in deren Umgebung entstehen schädliche Immunkomplexe aus lokal neu produziertem Corona-Antigen und den Serum-Anti-Corona-Antikörpern der Impflinge. An diese Immunkomplexe bindet sich dann Kom­plement, was mehr oder weniger stark ausgeprägte Entzündungen zur Folge hat, wie wir sie etwa von der Autoimmunkrankheit Lupus erythematodes kennen. Entzün­dungsmediatoren wie Interferon und verschiedene Interleukine werden aktiviert. Dar­über hinaus setzt aus den geschädigten Endothelzellen freigesetzte Gewebs-Thrombo­kinase die Blutgerinnung in Gang, und es entstehen Milliarden kleinster Fibringerinnsel, aber auch größere Thromben.

Des Weiteren leisten hier cytotoxische T-Lymphocyten ihren maß­geblichen Beitrag, die in unübersehbarem Ausmaß völlig ohne Nutzen vormals gesunde, nun fremdes Antigen-produzierende körpereigene Zellen massenhaft vernichten und Entzündungen hervorgerufen. Möglicherweise spielen auch ähnliche Mechanismen eine Rolle, wie man sie bei einem schweren Covid-19-Verlauf beobachten kann (Berlin Institute of Health, Charité, Press Release: The fatal role of T cells in COVID-19. 29 December 2021): CD16-positive Zellen des angeborenen Immunsystems erkennen Anti-Corona-Antikörper an der Oberfläche der infizierten Zellen und regen daraufhin die Immunzellen an, cytolytische Enzyme freizusetzen und die Zellen zu zerstören. Es kommt zu überschießenden Reaktionen, die bei Corona-Patienten mit einer gut etablierten Anti-Corona-Immunität oft einen schwereren Krankheitsverlauf bedingen als bei Patienten mit schwacher Immunantwort (Verstärkung der Krankheit durch spezifische Antikörper, „antibody enhancement of the disease“), erst die Abwehr-Reaktionen des Organismus bedingen die gravierende Symptomatik.

Die „Fachleute“ sind davon begeistert, dass bei Genfähre-Impfungen die mit fremder RNS infizierten Zellen das induzierte Antigen (zusammen mit HLA-Klasse-I-Molekülen) an der Oberfläche besonders gut präsentieren und dadurch die Bildung eines Übermaßes an spezifischen cytotoxischen T-Lymphocyten stimulieren, im Vergleich zu Protein-basierten Impfungen. Aber gerade was sie anpreisen, ist wahrscheinlich als Hauptursache für die beobachtbaren, oft schweren Nebenwirkungen der Genfähren anzusehen. Gerade was „Fachleute“ als einen QUANTENSPRUNG bei Immunisierungen anpreisen, verursacht möglicherweise oft tödlichen Schaden! Vormals völlig gesunde Zellen werden durch die Infektion mit fremden Genen Opfer der Zerstörung durch spezifische cytotoxische T-Zellen und Ausgangspunkte einer Entzündung.

Auf dieses Übermaß an cytotoxischen T-Zellen kann man leicht verzichten, wie zahlreiche erfolgreiche Immunisierungen gegen andere Virusinfektionen mit fertig synthetisierten, zum Teil rekombinanten Antigenen längst bewiesen haben, die ausreichend Schutz bieten. Das von Behörden diktierte gefährliche globale Genfähre-Experiment ist der Weltbevölkerung nicht zumutbar, da zur Immunisierung gegen Corona seit März 2020 harmlose konventionelle Impfungen mit einfachen Protein-Wirkstoffen zur Verfügung stehen, die im Falle der Lübecker Impfung zu hohen neutralisierenden Antikörperspiegeln führen und bei Verabreichung von bisher 50.000 Impfdosen keine ungünstigen Nebenwirkungen gezeigt haben.

Die Menschheit hat Erfahrung mit verschiedenen genfreien Vakzinierungen. So eine Vielzahl von Nebenwirkungen, wie sie mit Genfähre-Impfungen gegen Corona beobachtet wurden, hat man noch nie erlebt. Dass solche Nebenwirkungen bei vielen Impfungen mit Proteinen so gut wie niemals auftreten, sollte dazu ermahnen, auf Bewährtes zurückzugreifen und Genfähren erst einmal ausführlich bei kleinen Kollektiven zu erproben, bevor man die gesamte Bevölkerung damit impft.

Nach einer Genfähre-Impfung können sich infolge des humoralen wie cytotoxischen Angriffes auf den eigenen Körper des Impflings unterschiedliche Krankheitszeichen einstellen, je nachdem, welche Or­gane befallen werden, und in welchem Ausmaß.

Der „Sicherheitsbericht“ des Paul-Ehrlich-Instituts von Juli 2021 hebt einige Fälle gesundheitlicher Störungen hervor, die eindeutig in Zusammenhang mit den aktuell favorisierten Genfähre-Impfungen stehen. Dazu gehören Myocarditis und Pericarditis (Entzündungen des Her­zens, oft bei sehr jungen Männern), thrombotische Ereignisse mit Gerinnungsstörungen, Absturz der Thrombocytenzahl und Blutungsneigung. Spektakulär sind Todesfälle durch Thrombosen der Sinusvenen der Harten Hirnhaut. Es wird auch berichtet über Nervenentzündungen (Guillain-Barré-Syndrom) und anaphylaktische Reaktionen, möglicherweise gegen den Hilfsstoff Polyethylenglycol, der die injizierte RNS umhüllt (zunehmendes Risiko ab einer zweiten Impfung). Wenn die Blut-Hirn-Schranke durchbrochen und das Gehirn befallen wird, treten verschiedene weitere neurologi­sche Manifestationen auf, von Sehstörungen bis zum Schlaganfall, und, falls im Laufe vieler Jahre Fremdeiweiße in manchen Hirnzellen deponiert werden, wäre auch mit Demenz-Erkrankungen zu rechnen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Immunsystem selbst Opfer der Genfähren wird und die immunkompetenten Zellen durch die Infektion mit fremder Erbsubstanz dezimiert werden – das legen Berichte nahe, nach denen in einigen Fällen die Anti-Corona-Immunität mit der Zahl der Auffrisch-Impfungen mit RNS zurückgeht.

 

Ein Peer-Review-Bericht weist auf eine dramatisch erhöhte Gefahr von Herzerkrankungen nach mRNA-Impfung hin:
Omer Ahmed Shaikh, Priyanka Mohan Lal, Anmol Mohan, Um-Ul- Wara, Ana Carla dos Santos Costa, Shoaib Ahmad and Mohammad Yasir Essar: Coronavirus disease 2019 (COVID-19) mRNA vaccine and the risk of myocarditis: An increasing concern. Journal of the American Heart Association, published online by Cambridge University Press:  26.11.2021

Nicht ohne Grund warnt das Gesundheitsministerium ausdrücklich davor, bis zu drei Wochen nach Impfungen mit Genfähren Sport zu treiben. Wir schlagen vor, in diesem Zeitraum jeden zweiten Tag die Aktivität des Enzyms Herzspezifische Kreatinkinase (CK-MB) messen zu lassen, um die Gefahr einer Myocarditis zu erkennen. Die vielen auch vom Paul-Ehrlich-Institut zugegebenen Fälle von Myocarditis und Pericarditis nach Impfungen mit Genfähren (über 50 Fälle auf zwei Millionen Impfungen bei männlichen Personen unter 30 Jahren), wären Anlass genug, die verursachenden Impfungen schnellstens aus dem Verkehr zu ziehen – wenn alles mit rechten Dingen zuginge! Viele dieser Fälle enden tödlich. Sangjoon Choi, SangHan Lee, Jeong-Wook Seo, Min-Ju Kim, Yo Han Jeon, Ji Hyun Park, Jong Kyu Lee, Nam Seok Yeo: Myocarditis-induced Sudden Death after BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccination in Korea: Case Report Focusing on Histopathological Findings. J Korean Med Sci 2021 Oct 18;36(40):e286. Das Abstrakt findet sich im Anhang.

Häufig bekommen auch die Dermatologen Manifestationen von Anti-Corona-Impfungen mit Gen-Fähren zu Gesicht. Die Haut bringt die Auswirkungen des weltweiten Experiments an den Tag – hier Beispiele von zwei Patienten. Wie die übrigen Organe in Mitleidenschaft gezogen werden, kann man auf den ersten Blick nicht sehen. Majenka P, Naoum C., Hartmann M.: Multiform erythema after Covid-19 mRNA vaccination. Dtsch Arztebl int 2021; 118: 690. DOI: 103238/arztebl.m2021.0289.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwangere würde ich bei dieser Gefahrenlage, entgegen den offiziellen Empfehlungen, nicht mit Genfähren impfen, die machen vor der Plazenta-Schranke nicht halt, sondern infizieren sowohl das Kind, wie auch die Plazenta. Man impft in der Schwangerschaft ja auch nicht mit lebenden Erregern. Dagegen sind andere Vakzinen unbedenklich, wie gegen Influenza, Tetanus und Keuchhusten, die keine vermehrungsfähigen Erreger enthalten. Deshalb kann man davon ausgehen, dass auch eine Impfung mit einem Corona-RBD-Protein ungefährlich und sinnvoll ist, weil man dadurch die Mutter und das ungeborene Kind vor einer Infektion schützen kann.

Im „Sicherheitsbericht“ werden diese gravierenden und manchmal letalen Ereignisse gerechtfer­tigt durch die immense Gefahr der Covid-Pandemie: Die Zahl der Impftoten stellte nur einen Bruchteil der Todesfälle infolge einer ungebremsten Infektionswelle dar. Krankheit und Tod von vor der Impfung völlig gesunden Menschen sind aufgrund der oben beschriebenen Mechanismen vorhersehbar, werden aber vom Staat in Kauf genommen!

Sie dürften aber nach Ansicht vieler ernsthafter Wissenschaftler auf das Konto der Zulassungsbehörden gehen, die ungefährliche alternative Impftechniken „bekämpfen“, damit unbedingt rechtbehalten wollen und unbeirrt ihren fatalen Kurs beibehalten.

Es hat den Anschein, dass die zuständigen Behörden den vielen von den Ärzten beobachteten Hinweisen auf schwerwiegende Komplikationen unmittelbar nach einer Corona-Impfung nicht nachgehen wollen, die Nebenwirkungen ignorieren und die Zahl der an der Anti-Corona-Impfung Verstorbenen herunterspielen, weil man Angst davor hat, das Versagen der Behörden bei der überstürzten Zulassung völlig neuartiger Impfstoffe, die im Verdacht stehen, gefährlich zu sein, würde offenbar und weil man vermeiden möchte, dass die Bereitschaft weiter zurückgeht, sich mit Genfähren impfen zu lassen. Der Heidelberger Pathologe Peter Schirmacher erntet zum Beispiel Kritik dafür, dass er fordert, alle Todesfälle, die zeitlich im Zusammenhang mit einer Anti-Corona-Impfung stehen, sollten in der Pathologie genau untersucht werden.

Und der „Sicherheitsbericht“ erwähnt nicht die millionenfach erlebten geringfügigen und nur wenige Tage störenden Beeinträchtigungen der Impflinge, wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Unpässlichkeit, durch die viele von der Arbeit abgehalten werden, und die bei Impfungen mit Proteinen so gut wie nie vorkommen.

Nach Meinung vieler Ärzte ist die „Lübecker Impfung“ sicher, und sie ist wirksam. Offensichtlich ist sie am ehesten geeignet, auch Kinder oder Schwangere zu immunisieren, weil das Antigen schon fertig ist, wenn man es injiziert, und der Organismus des Impflings nicht für die Synthese des Anti­gens missbraucht und geschädigt wird. Und weil der Impfstoff keine vermehrungsfähigen Bestandteile oder genetische Information (RNS oder Virus-DNS) enthält, über deren mögliche Integration in die Erbsubstanz des Geimpften noch keine endgültige Klarheit besteht. Von den vielfältigen und teilweise schweren Nebenwirkungen der Genfähre-Impfungen wird jede Woche mehr bekannt. Warum sollte man Kinder diesem Risiko aussetzen, wo sie doch fast nie oder nur leicht an COVID-19 erkranken? How dare You!

Um einen Impfstoff in Verkehr zu bringen, ihn also an Dritte abzugeben oder Dritten bereitzustellen, bedarf es einer offiziellen Zulassung durch Behörden. Die nehmen ihre Sache sehr ernst, beanspruchen absolute Exklusivität und halten sich dabei an starre Regeln. Aber in der Corona-Pandemie wird es deutlich, wie Bürokraten mit einer solchen schwierigen, ja tödlichen Situation überfordert sind und nicht angemessen reagieren können. Samt vielen deutschen Politikern und Beratern. Schablonendenken und das Festhalten an eingeschliffenen Verfahren haben Tausende Menschen krank gemacht oder umge­bracht. Das Handeln der Verantwortlichen war geprägt von Hilflosigkeit und gravierenden Fehleinschätzungen (zum Beispiel dass es für eine Grundimmunisierung bis vor kurzem ausreichen sollte, nur zweimal zu impfen, dass man sich bei Zugangskontrollen nicht um den Antikörper-Spiegel schert, sondern sich nur dafür interessiert, ob jemand geimpft oder genesen sei). Das gesellschaftliche Leben steht fast still und die Wirtschaft ist lahmgelegt, weil aufgrund übertriebener Zulassungsanforderungen eine flächendeckende Immunisierung nicht rechtzeitig erfolgen konnte und einer aussichtsreichen Impfung der Weg versperrt wurde.

Anstelle die offensichtlich ungefährliche Lübecker Impfung mit allen Kräften zu unterstützen, ist der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts erst einmal juristisch gegen den Initiator vorgegangen und hat Strafanzeige gestellt. Weil ich mich und meine eigene Familie wie beschrieben immunisiert habe! „Ich bin Regent im Land der Impfungen an Kaisers statt, wer klug ist, lerne schweigen und gehorchen!“ Dabei habe ich nur mein von der Verfassung geschütztes Recht der Therapiefreiheit als Arzt in Anspruch genommen. Mit seinem ganzen Ehrgeiz stellt er sich aus formalistischer oder anderer Motivation gegen ein längst etabliertes Impfprinzip, dessen Harmlosigkeit und gleichzeitig großes Wirkpotential leider nur wirklich Fachkundige sofort erkennen würden. Er verbreitet übrigens die Unwahrheit, auch gegenüber dem Bundestag, sein Institut habe mir schon im September 2020 ein Gesprächsangebot gemacht, aber das war nachweislich erst am 6. Januar 2021, und vor diesem Datum hatte er mich längst angezeigt.

Außergewöhnliche Ereignisse wie die Corona-Pandemie erfordern aber außergewöhnliche und situationsgerechte Reaktionen. Es war ein übergesetzlicher Notstand“, begründete Helmut Schmidt sein Vorgehen, als er 1962 verfassungswidrig den Einsatz der Bundeswehr bei einer Hochwasserkatastrophe in Hamburg in die Wege geleitet hatte. Innenminister Hermann Höcherl sorgte seinerzeit für Schlagzeilen mit seiner Aufforderung, Beamte sollten, wenn schnelles Handeln notwendig ist, nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen. Aber hier ist sogar das Grundgesetz auf meiner Seite!

Unter anderem dürften die Behörden und ihre zahlreichen Berater angesichts der Verfügbarkeit eines harmlosen, aber hochwirksamen Impfstoffs nicht auf lang­wierigen Doppelblindversuchen beharren, als Voraussetzung für eine Zulassung des Impfstoffes, wo doch höchste Eile geboten ist: Hier muss es ausreichen, dass man in einem definierten Lebensraum mehrere tausend Personen immunisiert und den Impferfolg durch die Bestimmung des Antikörper-Spiegels misst. Dann hätte man schon vor über einem Jahr feststellen können, dass nach einer vollen Grundimmunisierung mit der Lübecker Anti-Corona-Impfung die Corona-Inzidenz im Vergleich zu Nichtgeimpften nach aller Voraussicht einschneidend zurückgeht, dass die Impfung aber keine gravierenden Nebenwirkun­gen mit sich bringt (im Gegensatz zu Genfähre-basierten Anti-Corona-Impfstoffen).

Mit unnötig aufgeblähten und für manche Placebo-Probanden tödlichen Großversuchen, wie zum Beispiel in Brasilien geschehen, will man vielleicht nicht nur einige Drittmittel-orientierte Ärzte beschäftigen und versorgen, sondern auch den Kreis der Impfstoffhersteller kleinhalten und, nicht zu vergessen, den Geldstrom in Richtung der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts aufrechterhalten. Die EMA finanziert sich zu 86% aus Gebühren, die sie für Prüfungen und Zulassungen von Medikamenten und Impfstoffen erhebt. Das waren im vergangenen Jahr 330 Millionen Euro, die man durch Gegenleistungen rechtfertigen muss!

In Deutschland und mehreren anderen Ländern wird approbierten Ärzten aber eine Behandlungsfreiheit  zugestanden und durch die Verfas­sung garantiert, sie dürfen ohne besondere Erlaubnis einen Wirkstoff selbst herstellen und ihn individuell im Rahmen der Therapiefreiheit ihrem jeweiligen Patienten verabreichen. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens ergibt sich aus einer Grundlagenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.03.1997 – 1 BvR 420/97-).

Jeder Arzt darf also in Deutschland ein Antigen mit einem Adjuvans zusammen mi­schen (erst dann ist es ein Impfstoff) und individuell seinen Patienten legal injizieren oder applizieren. Das Adjuvans hält das Antigen fest und präsentiert es dem Immun­system. Ohne Adjuvans würde sich das Antigen im ganzen Organismus verteilen und dadurch bis zur Unwirksamkeit verdünnt werden. Die beiden Komponenten müssen aus funktioneller Erfordernis separat vorgehalten und jeweils frisch miteinander vermischt werden. Der Arzt darf nach dem Gesetz den von ihm hergestellten Impfstoff allerdings nicht an Dritte weitergeben (in Verkehr bringen).

Für die Ärzte wurde ein Weg zur Ausübung ihres Rechts gefunden, das Lübecker Verfahren bei ihren Patienten anzuwenden, sie haben bis jetzt etwa 50.000 solche Impfungen legal verabreicht. Ich selber überblicke etwa 2.000 Patienten und habe keine gravierenden Nebenwirkungen gesehen: Keine Thrombosen, keine Herzmuskelentzündung, keinen Herzinfarkt, keine Nervenentzündung, keine Todesfälle. Hätte es bei den anderen Impfungen einen einzigen solchen Zwischenfall gegeben, hätte ich davon erfahren. Aber niemand wurde von der Lübecker Impfung krank.

In den Monaten Juni und Juli 2021 wurden zum Beispiel in der Nähe von Görlitz 376 Personen mit dem Lübecker Verfahren von Arztkollegen legal geimpft, die im Rahmen individueller Behandlungen Schutz vor Covid-19 gesucht hatten. Kein einziger der Behandelten hat eine gesundheitliche Störung durch die Impfung erlitten, alle waren nach den Impfterminen wohlauf und arbeitsfähig, von geringfügigen Lokalreaktionen abgesehen, und glücklich über den erworbenen Schutz. Wenige Personen zeigten keine volle Immunantwort und erhielten eine vierte Impfung mit doppelter Dosis – solche Patienten erkennt man nur, wenn man ihr Serum untersucht. Und die Hälfte von diesen erreichte dann auch noch ein zufriedenstellendes Ergebnis. Am Ende der Grundimmunisierung haben über 97% der Impflinge Antikörper der Immunglobulinklasse IgG gegen Corona-Spike-Proteine in hoher Konzentration entwickelt. Die Antikörper waren bei fast allen Patienten in der Lage, die Corona-Viren zu neutralisieren (zu inaktivieren), und in drei Vierteln der Fälle hat sich eine T-Zell-Immunität aufgebaut (siehe Tabelle im Anhang).

Die Behörden wollen sich allerdings von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht bevormunden lassen. Sie bauen eine Drohkulisse auf und setzen alles daran, den Ärzten die Behandlungsfreiheit zu beschneiden. Durch eine Diffamierungs­kampagne versuchen sie, das Lübecker Verfahren in ein schlechtes Licht zu rücken. Sie wollen das Grundgesetz durch Vorschriften nach ihrem Belieben aushebeln, und sie erpressen die Ärzte, die es anwenden.

Unter anderem verlangen sie den Nachweis einer GMP-gerechten Herstellung (Good Manufactoring Practice). In Ansetzung der Dringlichkeit ist das die falsche Vorgabe, mit der die aus unserer Sicht beste Anti-Corona-Impfung aus der Welt geschafft werden soll, um die Hersteller der bereits etablierten, jedoch nur bedingt zugelassenen und von namhaften Wissenschaftlern kritisierten Impfstoffe zu protegieren und die hohe Bedeutung der Zulassungsbehörde zu unterstreichen. Denn jeder weiß, dass man für die Etablierung einer GMP-gerechten Produktion mindestens zwei Jahre braucht. Der aktuelle Lübecker Wirkstoff besitzt zwar die geforderte und genau kontrollierte hervorragende Qualität (siehe Anlage), aber aus formalen Gründen noch nicht das Zertifikat mit einem schönen Stempel. Auch ohne ein bereits vorliegendes GMP-Zertifikat wurde die Unbedenklichkeit der Lübecker Impfung längst unter Beweis gestellt, sie ist wirksam und macht niemanden krank, und laut Grundgesetz dürfte so ein Nachweis entbehrlich sein.

Die Behörden sollten sich von LubecaVax überzeugen und diese Impfung unterstützen. Sie könnten die Impfung erst einmal provisorisch zulassen und dadurch erreichen, dass in Deutschland der Widerstand gegen eine Corona-Impfung in sich zusammenfällt, viele Millionen Menschen würden quer durch Deutschland fahren, um sich mit LubecaVax immunisieren zu lassen.

„Vollständig geimpft“ – darunter haben die Behörden bisher verstanden, jemand habe zwei Spritzen gegen Corona bekommen, er galt dann als „nicht ansteckend“. Das war aber ein fataler Irrtum, infolge dessen die Inzidenz Ende 2021 so weit nach oben geschnellt ist. Inzwischen ist man uns darin gefolgt, dass eine dritte Injektion für eine Grundimmunisierung benötigt wird. Von Geimpften und Genesenen geht zurzeit sogar eine größere Infektionsgefahr aus, als von Ungeimpften, weil sie sich in falscher Sicherheit wiegen, sich nicht testen lassen und teilweise auf einen Mundschutz verzichten. Heute haben wir eine „Pandemie der Geimpften“! Die „2 G-Strategie“ (man betrachtet Geimpfte und Genesene offiziell als immun) ist gefährlicher Unsinn.

Denn es hat sich herausgestellt, dass die Immunität gegen Corona bei Genesenen wie auch bei Geimpften nicht mehrere Jahre lang anhält, wie wir es von Impfungen gegen viele andere Infektionskrankheiten kennen, etwa gegen Hepatitis A und B. Anfangs hohe Anti-Corona-Antikörper fallen oft schon innerhalb eines halben Jahres auf niedrige Werte ab. Der Schutz reicht nicht mehr aus, man kann sich wieder infizieren und ansteckend werden. Das trifft sowohl für die bereits bedingt zugelassenen Impfstoffe zu, als auch für die Lübecker Impfung. Vielleicht braucht man in Zukunft sogar alle halbe Jahre eine Auffrischung, bis die Pandemie ihr Ende gefunden hat.

Freien Zugang zu einer öffentlichen Veranstaltung sollte in diesen Zeiten nur erhalten, wer einen ausreichend hohen Anti-Corona-Antikörper-Spiegel nachweisen kann oder, bei erhöhter Gefährdung, zusätzlich einen tagesaktuellen negativen PCR- oder Corona-Antigentest. Dass man angesichts dessen gegen jede Vernunft ausschließlich auf einem Impfstempel oder einem Beweis für die abgelaufene Erkrankung besteht, ist nichts anderes als Erpressung, man will die Bevölkerung und insbesondere das Pflegepersonal zur Impfung mit den nur bedingt zugelassenen Impfstoffen zwingen.

So verlangte der ehemalige Bundesgesundheitsminister, dass nach einer überstandenen Corona-Infektion auf natürliche Weise erworbene Anti-Corona-Antikörper nur dann anerkannt werden, wenn eine positive PCR aus der Krankheitszeit vorgelegt werden kann. Wenn nicht, sollte man mit einem zugelassenen Impfstoff nachimpfen (Dr. Thomas Gebhart Mai 2021, Arbeitsnummer 5/098). Aber viele Menschen machen eine Corona-Infektion durch, ohne die Krankheit zu bemerken oder zu erkennen: Wie sollen sie nach Monaten an einen positiven PCR-Test kommen! Diese Nachimpfung bei einem deutlich positiven Antikörper-Befund ist überflüssig, medizinisch nicht gerechtfertigt und sogar gefährlich. Gegen diese Nötigung sollte man sich zur Wehr setzen. Es sieht nicht danach aus, dass der neue Gesundheitsminister in Deutschland, obwohl vom Fach, zu den erforderlichen Änderungen bereit ist.

Die meisten Infektionen im zweiten Halbjahr 2021 erfolgten durch die Delta-Variante. Delta vermehrt sich hundertmal schneller als der Wildtyp und infiziert auch Menschen, die initial einen hohen Titer von Antikörpern aufwiesen, der aber nach mehr als einem halben Jahr auf einen niedrigen Wert abgefallen ist. Diese nicht mehr ausreichend geschützten Personen zeigen aber nur schwache Symptome. Sie verwechseln ihre Symptomatik mit einer einfachen Erkältung, verlassen sich auf einen amtlichen Stempel im Impfpass und stecken binnen kurzer Zeit unbewusst viele Mitmenschen an. Wenigstens überstehen die Geimpften die Erkrankung aufgrund ihrer präformierten Immunität und ihres immunologischen Gedächtnisses meistens innerhalb weniger Tage, und der Antigentest oder die PCR werden nach einer Woche wieder negativ. LubecaVax enthält seit August 2021 zusätzlich zum Wildtyp Delta-Antigene.

Neu auf dem Plan und sofort dominierend ist Omikron. An mehreren Beispielen wurde deutlich, dass auch eine hohe Immunbarriere gegen Wildtyp und Delta – durch vollständige Immunisierung oder abgelaufene Krankheit – keinen ausreichenden Schutz vor Omikron bietet. Die Ursache dafür liegt in der Vielzahl an Mutationen in Omikron, allein die Rezeptor-bindende Domäne des Omikron unterscheidet sich durch 15 Mutationen vom Wildtyp (die Delta-Variante durch nur 2 Mutationen). Die Patienten zeigen oft eine positive PCR, aber nahezu keine Zeichen einer Erkrankung, ganz im Gegensatz zu Ungeimpften, die häufig durch Omikron schwer erkranken. Seit Februar 2022 enthält LubecaVax auch zusätzlich Omikron-Antigene.

Weil die Konzentration der Antikörper im Falle der Corona-Immunisierung so schnell absinkt, werden in Zukunft viele Auffrisch-Impfungen fällig. Wenn dafür Genfähren (RNS, Vektor-Viren) eingesetzt werden, besteht nach meiner Einschätzung die Gefahr, dass Tausende Menschen durch die Impfung krank werden und manche von ihnen sterben: Wie oben beschrieben, muss der Organismus des Impflings das Impfantigen selbst herstellen und wird dadurch zum Ziel einer Autoaggression durch die bereits etablierte Immunität. Aus unserer Sicht kommt daher für Auffrisch-Impfungen nur eine Impfung mit einem Protein-Impfstoff infrage.

LubecaVax und die gleichartigen, auf einer Rezeptor-bindenden Domäne basierenden Impfstoffe mit ihrem außerhalb des Körpers vorproduzierten winzigen, bagatellären Impfprotein bieten sich hier als Impfstoffe der ersten Wahl an. Eine Alternative könnte das Novavax darstellen, als Antigen dient auch hier ein fertiges Protein, ähnlich wie bei der Lübecker Impfung, das Adjuvans enthält Saponine und Phospholipide. Allerdings werden bei Novavax Komplexe aus ganzem Spike-Protein als Antigen verwendet, und wir haben mit diesem Produkt und dem besonderen Adjuvans keine eigene Erfahrung. Angeblich sollen zwei Impfungen mit Novavax für eine Grundimmunisierung ausreichen, darüber sollte man sich hinwegsetzen, mindestens drei wären erforderlich. Wenigstens sollte man am Ende der Impfserie die Antikörper-Konzentration bestimmen und bei Bedarf nachimpfen.

 

 

FAZIT

Eine Immunisierung mit LubecaVax führte bei 97% der Behandelten zu hohen Spiegeln von Antikörpern gegen Coronaviren. Die Impfung ist nahezu nebenwirkungsfrei und besitzt nicht das Gefahrenpotential der RNS- und Virus-ba­sierten Impfstoffe. Die Impfung würde von der aufgeklärten Bevölkerung weitaus besser akzeptiert als genetische Impfungen – unter anderem weil keine fremde Erbinformation verabreicht wird.

LubecaVax löst kaum allergische Reaktionen aus, ist preisgünstig, leicht herzustellen und zu handhaben, muss nicht tiefgekühlt versendet werden, kann im Kühlschrank aufbewahrt werden und jeder Arzt kann es in seiner Praxis verabreichen.

Der Impfstoff kann ohne Tiefkühlung verteilt werden. Die wenigen gut gemeinten Hilfsprogramme für Entwicklungsländer mit Spenden heute offiziell bedingt zugelassener Impfstoffe scheitern in vielen Fällen schon an der Logistik und der Erfordernis einer Kühlkette.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat das Potential der Lübecker Impfung entweder nicht erkannt oder es wollte einem neuen, in den Augen vieler Wissenschaftler gefährlichen Impfprinzip zum Durchbruch verhelfen, und hat daher einer Zulassung der Lübecker Impfung den Weg versperrt. Mit der im März 2020 begonnenen Anti-Corona-Impfung wäre Deutschland von der Corona-Epidemie längst befreit, wäre sie nicht von uneinsichtigen deutschen Behörden so massiv behindert worden.

Was verblendete Wissenschaftler als einen QUANTENSPRUNG bei Immunisierungen anpreisen, ist neben der humoralen die herausgehobene Stimulation der zellulären Immunabwehr: Die körpereigenen Genfähre-infizierten Zellen produzieren massenhaft Corona-Antigen und präsentieren es an ihrer Oberfläche in hoher Dichte dem Immunsystem, zusammen mit ihren HLA-Molekülen. Ein Übermaß an spezifischen cytotoxischen T-Lymphocyten wird generiert, die dann unzählige der missbrauchten körpereigenen Zellen sinnlos vernichten. Darin liegt aus meiner Sicht die wahrscheinliche Hauptursache für viele schwere, oft tödliche Nebenwirkungen der Genfähren.

10 Millionen Menschen in Deutschland würden gerne die Lübecker Impfung erhalten. Ganz ohne Zwang, welche Chance! Sie wollen durch keine Behörde daran gehindert und anstelle dessen zu einer Impfung mit einer Genfähre gezwungen werden, vor der sie sich fürchten. Sie wollen keine Bevormundung und keine gleichgeschaltete Presse – das hatten wir doch längst hinter uns.

 

Prof. Prof. h.c. (RCH) Dr. med. Winfried Stöcker

 

 

Anlagen: Zwei Abstrakts

  1. Kleanthous et al.: Scientific rationale for developing potent RBD-based vaccines targeting COVID-19, Nature, npj Vaccines 6, 128 (2021.10.28). Vaccination of the global population against COVID-19 is a great scientific, logistical, and moral challenge. Despite the rapid development and authorization of several full-length Spike (S) protein vaccines, the global demand outweighs the current supply and there is a need for safe, potent, high-volume, affordable vaccines that can fill this gap, especially in low- and middle-income countries. Whether SARS-CoV-2 S-protein receptor-binding domain (RBD)-based vaccines could fill this gap has been debated, especially with regards to its suitability to protect against emerging viral variants of concern. Given a predominance for elicitation of neutralizing antibodies (nAbs) that target RBD following natural infection or vaccination, a key biomarker of protection, there is merit for selection of RBD as a sole vaccine immunogen. With its high-yielding production and manufacturing potential, RBD-based vaccines offer an abundance of temperature-stable doses at an affordable cost. In addition, as the RBD preferentially focuses the immune response to potent and recently recognized cross-protective determinants, this domain may be central to the development of future pan-sarbecovirus vaccines. In this study, we review the data supporting the non-inferiority of RBD as a vaccine immunogen compared to full-length S-protein vaccines with respect to humoral and cellular immune responses against both the prototype pandemic SARS-CoV-2 isolate and emerging variants of concern.

 

Sangjoon Choi, SangHan Lee, Jeong-Wook Seo, Min-Ju Kim, Yo Han Jeon, Ji Hyun Park, Jong Kyu Lee, Nam Seok Yeo: Myocarditis-induced Sudden Death after BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccination in Korea: Case Report Focusing on Histopathological Findings. J Korean Med Sci 2021 Oct 18;36(40):e286. We present autopsy findings of a 22-year-old man who developed chest pain 5 days after the first dose of the BNT162b2 mRNA vaccine and died 7 hours later. Histological examination of the heart revealed isolated atrial myocarditis, with neutrophil and histiocyte predominance. Immunohistochemical C4d staining revealed scattered single-cell necrosis of myocytes which was not accompanied by inflammatory infiltrates. Extensive contraction band necrosis was observed in the atria and ventricles. There was no evidence of microthrombosis or infection in the heart and other organs. The primary cause of death was determined to be myocarditis, causally-associated with the BNT162b2 vaccine.

Rosmarintaler und Thymianplätzchen

Nach einem Rezept einer Freundin unseres Hauses, Ulrike Pingel.

 

300 g Mandeln abziehen, frisch rösten (160°C, 16 min) und sehr grob hacken (nicht mit der Reibe, dass die Zähne etwas zu beißen haben)

500 g Butter, zimmerwarm

200 g Parmesan, grob reiben

100 g Gruyère, grob reiben (der macht die Plätzchen etwas fester, weniger pulvrig)

600 g Weizenmehl No. 550

1 Tasse Rosmarin-Nadeln oder Thymian-Blätter, waschen und fein hacken

3 gestrichene Teelöffel Salz

zusätzlich 3 gestrichene Teelöffel grobkörniges Meersalz

 

Haselnüsse, im Ganzen rösten (160°C, 16 min) und lose Häutchen entfernen.

Alles außer die Haselnüsse durchkneten. Die Plätzchen werden besser, wenn man den fertigen Teig ein oder zwei Stunden stehen lässt, dass das Mehl noch quellen kann.

Anmerkung zum Hacken der Mandeln: Man hebt das Messer jedesmal ganz hoch. Ansonsten schiebt man die großen Stücke ständig weiter, und darunter entsteht ein feines Pulver.

Anmerkung zum Hacken der Kräuter: Je feiner, desto besser. Es hilft nicht, die Blätter hoch aufzuschichten, weil die oberen Lagen der Klinge ausweichen.

Oder man verwendet eine Mühle wie abgebildet, mit der kann man sowohl den Käse bequem reiben, die Mandeln blitzschnell hacken und sogar die Rosmarin-Nadeln fast pulverisieren. Da bedarf es keines Hackmessers mehr, man spart viel Mühe und Zeit!

 

 

 

So viel Teig in eine Folie legen, wie in eine Kaffeetasse passt, in der Folie zu einer Rolle formen und kühlen (halbe Stunde Kühlschrank oder 10 Minuten Tiefkühlschrank). Die Masse ist jetzt etwas fester, dass man daraus Taler von einem Zentimeter Stärke schneiden kann.

Auf jeden Taler streut man ein paar Kristalle des sehr groben Meersalzes und drückt sie mit dem Spatel (in der Abbildung rechts) in die Oberseite der Taler ein, die man dann zügig über Backpapier auf Blechen verteilt. Die bestückten Bleche mit den noch kalten Talern (dass die Plätzchen tendenziell mehr von außen nach innen garen und stabiler werden, weniger pulvrig) in den vorgeheizten Ofen stellen. 160°C, 16min.

Nach den ersten zwei Minuten kurz herausnehmen und in jeden Taler eine geröstete Haselnuss mittig eindrücken – die Taler sind jetzt an der Oberseite etwas weich geworden. Aber die zwei Minuten nicht überschreiten – die Taler werden beim Backen zunehmend brüchig.

Gestern habe ich mir einen Jahresvorrat Rosmarintaler gebacken, in Gläser gefüllt und in den Tiefkühlschrank gestellt. Eine Reserve, wenn ich wegen noch strengerer Corona-Auflagen nicht mehr einkaufen gehen kann.