Der Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker entwickelte Anfang 2020, noch vor Pfizer und Co, einen eigenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2. Am 10. Juni 2024 verurteilte ihn das Amtsgericht jedoch zu 250.000 Euro Strafe. Begründung: Er habe gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Im Interview mit Tichys Einblick erklärt der 77-Jährige, warum er das Urteil für falsch hält, warum er in Berufung geht und warum Auswandern für ihn keine Option ist.
Month: Juni 2024
LubecaVax, weltweit erste Impfung gegen Covid-19, Fehlurteil des Lübecker Amtsgerichts vom 10. 6. 2024 – Berufung
Am 10. Juni 2024 gab es vor dem Amtsgericht Lübeck eine Gerichtsverhandlung gegen Prof. Stöcker, bei der es um die von ihm erfundene weltweit erste, aussichtsreiche, erfolgreiche, unschädliche Immunisierung gegen Covid-19 ging. Es erfolgte eine Verurteilung durch einen kopflosen, voreingenommenen und unerfahrenen Richter, die niemand ernstnehmen muss und die in der nächsten Instanz gekippt werden wird, sollten nicht alle Richter den Verstand verloren haben.
Das Gericht hat sich auf unzutreffende Behauptungen gestützt, um wieder einmal ein Zeichen zu setzen, dass man sich gegen den Staat nicht auflehnen soll. So wird es zurzeit auch von manchen anderen Gerichten gehandhabt, zum Beispiel in Köln, wo Angestellte des Öffentlichen Dienstes entlassen wurden, die sich in einer bestimmten politischen Richtung engagieren. Viele fügen sich, um unbequemen Maßnahmen zu entgehen und nicht Opfer der staatlich angeordneten Hetzkampagnen zu werden. Ich fühle mich allerdings Pflichten höherer Instanz unterworfen.
Den Impfstoff für die „Flughafenaktion“ habe ich weder hergestellt noch in Verkehr gebracht, wie es vom Gericht behauptet und aus der Luft gegriffen wurde. Das für die Anti-Covid-19-Impfung nutzbare Impfantigen, nach meiner Maßgabe ein Siebtel des sogenanntes Spike-Proteins von der Virus-Oberfläche, wird international von mehreren Firmen gentechnisch hergestellt und ist auf dem Markt leicht verfügbar. Die impfenden Ärzte haben sich das Impfantigen selbst besorgt und von ihrem von der Verfassung geschützten Grundrecht Gebrauch gemacht, sich aus mehreren einzelnen Komponenten einen Impfstoff selbst herzustellen, was durch ein fachgerechtes Vermischen dieses Oberflächen-Antigens mit einem separaten Hilfsstoff (Adiuvans) erfolgt, und ihn ihren Patienten individuell zu verabreichen. Das Adiuvans bildet mit dem Antigen einen Komplex und ist für dessen Präsentation gegenüber den B- und T-Lymphocyten zwingend erforderlich, ohne Adiuvans funktioniert die Impfung nicht.
Ich habe die Veranstaltung am Lübecker Flughafen nicht als treibende Kraft initiiert, sondern nur den legal impfenden Ärzten unsere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Ich selbst hatte mich lang zuvor verpflichten müssen, selbst keine Anti-Corona-Impfungen durchzuführen, bis die Schleswig-Holsteiner Behörden sich von der Rechtmäßigkeit der von mir erfundenen Impfung überzeugt hätten. Diese Auflage hatte ich nur deshalb akzeptiert, weil andere Ärzte die Aufgabe übernehmen konnten. Denn sonst hätte ich mir vorwerfen müssen, Impfwilligen die damals dringend gebotene Hilfeleistung verweigert zu haben. Es wäre mir unvorstellbar, jemandem der gerade ertrinkt, den vorhandenen Rettungsring nicht zuzuwerfen.
Organisiert hatte die Flughafen-Aktion eine deutschlandweit tätige Selbsthilfegruppe. Einhundertsieben Personen wurden geimpft, die aus ganz Deutschland angereist waren. Dreihundert Unglückliche mussten aufgrund der Anordnung einer schlecht informierten Behörde unverrichteter Dinge wieder abreisen, ohne den besten Schutz vor Covid-19 erlangt zu haben.
Das Gericht hat sich auf die Aussage eines anwesenden Gutachters gestützt, der klargestellt hatte, dass jeder Impfstoff einer staatlichen Zulassung bedarf, worauf man nach seiner Aussage in der Regel etwa drei Jahre warten müsse. Dass man sich diese Zeit bei den gefährlichen genetischen Impfungen nicht genommen hatte und dadurch Hunderttausende Menschen zu Schaden gekommen sind (wie es das Bundesgesundheitsministerium vor einem Jahr zugeben musste), wurde in der Verhandlung nicht erörtert. Bei LubecaVax wird das Immunsystem durch ein bereits fertiges Antigen wirksam stimuliert, mit einer Erfolgsquote von 98% !!!!!, was man bei zahlreichen anderen Impfungen schadlos übersteht. Das wissen nur Experten, und davon gibt es außer mir nur wenige. Bei den neuen hundertmillionenfach verabreichten gentechnischen Impfungen muss der Körper des Impflings das Antigen selbst herstellen – die Corona-Erkrankung spielt sich dann bei ihm in einer abgeschwächten Form ab. Auf den Ausgang dieses Experiments hat man keine drei Jahre gewartet, und solche Zusammenhänge haben das sich selbst überschätzende Gericht nicht interessiert.
Klarstellen will ich auch, dass ich mit meiner weltbesten Impfung gegen Covid-19 – die inzwischen in zahlreichen Ländern erfolgreich angewendet wird, zum Beispiel in Indien, Vietnam und Kuba, keine Gewinnabsicht verfolge. Ich bin wie jeder Wissenschaftler daran interessiert, dass meine Ideen Verbreitung finden, und in diesem Fall der Menschheit Nutzen verschaffen. Ich habe deshalb alle Erkenntnisse aus dem LubecaVax-Projekt nicht in einem Patent verwertet, davon habe ich schon über fünfzig. Und bis zum Ende meiner Tage komme ich ohnehin finanziell ausreichend zurecht.
Wir haben Berufung gegen dieses inkompetente Urteil eingelegt und hoffen, in der nächsten Instanz auf verständige und unvoreingenommene Richter zu stoßen. Solange unser Grundgesetz durch die heute aktiven kopflosen politischen Eiferer nicht geändert worden ist, fühle ich mich vor der Willkür unqualifizierter Richter sicher.
Winfried Stöcker